
Information, freundliche
Beratung & Buchung
Lust auf Urlaub? Alle Angebote können Sie direkt bei uns buchen. Bequem, schnell, ohne irgendwelche Mehrkosten und mit persönlicher Beratung. Nehmen Sie für Ihre Fragen oder Ihre Buchung Kontakt mit uns auf. Wir gehen individuell auf Ihre Wünsche ein und planen mit Ihnen Ihre Touren. Die Arrangements dieser Broschüre sind Vorschläge.
Gerne stellen wir Ihnen auch ein individuelles Angebot zusammen. Die Preise variieren nach Zimmerkategorien Ihrer Unterkunft.
Wir unterscheiden diese Kategorien:
Kategorie A: Privatpension (Zimmer mit DU/WC) Kategorie B: Pension/Gasthaus/Hotel Garni (Zimmer mit DU/WC) Kategorie C: Hotel (Zimmer mit DU/WC)
Buchung/Reservierung:
Zeller Land Tourismus GmbH Tourist Information Balduinstraße 44 56856 Zell (Mosel)
Tel.: 0049 (0) 6542 96220, Fax: 0049 (0) 6542 962229 Email:
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, www.zellerland.de
Tourist-Info Briedel Bergstraße 2 56867 Briedel
Tel.: 0 65 42 - 40 13 Fax: 0 65 42 - 90 18 70
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Alle Pauschalangebote für das Zeller Land finden Sie hier zum download:
download Pauschalangebote im Zeller Land pdf 1,1 MB
Reisebedingungen für unsere Arrangements
- Sehr geehrter Gast,
- wir bitten Sie die nachfolgenden Reisebedingungen für Pauschalangebote aufmerksam zu lesen. Diese Reisebedingungen werden, soweit wirksam einbezogen, Bestandteil des Reisevertrages, den Sie mit der Zeller
- Land Tourismus GmbH, nachstehend „ZLT“ abgekürzt, als Reiseveranstalter abschließen. Diese Reisebedingungen gelten ausschließlich für die Pauschalangebote der ZLT. Sie gelten nicht für die Vermittlung fremder
- Leistungen (wie z. B. Gästeführungen und Eintrittskarten) und nicht für Verträge über Beherbergungsleistungen, bzw. deren Vermittlung.
- 1. Vertragsabschluss
- 1.1. Mit der Buchung (Reiseanmeldung), die mündlich, telefonisch, schriftlich, per Fax, per E-Mail oder über das Internet erfolgen kann, bietet der Kunde der ZLT den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.
- Grundlage des Angebotes sind die Reisebeschreibung, diese Reisebedingungen und alle ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage (Katalog, Gastgeberverzeichnis, Internet), soweit diesem dem Kunden
- vorliegen.
- 1.2. Im Falle einer elektronischen Übermittlung des Buchungswunsches bestätigt die ZLT dem Kunden unverzüglich auf elektronischem Weg den Eingang. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Buchungsbestätigung
- dar und begründet keinen Anspruch auf Zustandekommen des Reisevertrages entsprechend dem Buchungswunsch des Kunden.
- 1.3. Der Reisevertrag kommt mit der Buchungsbestätigung der ZLT an den Kunden zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss erhält der Kunde die schriftliche
- Ausfertigung der Buchungsbestätigung übermittelt. Eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung kann unterbleiben, wenn die Buchung des Kunden kürzer als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt.
- 1.4. Weicht die Buchungsbestätigung der ZLT von der Buchung des Kunden ab, so liegt ein neues Angebot der ZLT vor, an welches diese 10 Tage ab dem Datum der Buchungsbestätigung gebunden ist. Der Vertrag
- kommt auf der Grundlage dieses geänderten Angebots zu Stande, soweit der Kunde die Annahme dieses Angebots durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung erklärt. Entsprechendes gilt, wenn die
- ZLT dem Kunden ein schriftliches Angebot für eine Pauschale unterbreitet hat.
- 1.5. Der die Buchung vornehmende Kunde haftet für die vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine Eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch
- ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
- 2. Leistungen, Leistungsänderungen
- 2.1. Die von der ZLT geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der dieser zugrunde liegenden Ausschreibung des jeweiligen Pauschalangebotes
- und nach Maßgabe sämtlicher, in der Buchungsgrundlage enthaltenen Hinweise und Erläuterungen.
- 2.2. Reisevermittler und Leistungsträger, insbesondere Unterkunftsbetriebe, sind von der ZLT nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Reiseausschreibung oder die
- Buchungsbestätigung hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern.
- 3. Anzahlung/Restzahlung
- 3.1. Mit Vertragsabschluss (Zugang der Buchungsbestätigung) und nach Übergabe eines Sicherungsscheines gemäß § 651k BGB ist eine Anzahlung zu leisten, die auf den Reisepreis angerechnet wird. Sie beträgt,
- soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart und in der Buchungsbestätigung vermerkt ist, 10% des Reisepreises.
- 3.2. Die Restzahlung ist, soweit der Sicherungsschein übergeben ist, 3 Wochen vor Reisebeginn zahlungsfällig, falls im Einzelfall kein anderer Zahlungstermin vereinbart ist. Bei Buchungen kürzer als 3 Wochen vor
- Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig.
- 3.3. Die Verpflichtung zur Übergabe eines Sicherungsscheines entfällt, wenn
- a) die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis € 75,- pro Person nicht übersteigt.
- b) abweichend von Ziffer 3.1 und 3.2, wenn die vereinbarten Reiseleistungen keine Beförderugen von oder zum Reiseort beinhalten und vereinbart ist, dass der gesamte Reisepreis erst am Reise-/Aufenthaltsende an
- die ZLT oder den Unterkunftsbetrieb zu bezahlen ist.
- 3.4. Ist die ZLT zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage und leistet der Reisegast Anzahlung oder Restzahlung nicht oder nicht vollständig zu den vereinbarten Fälligkeiten, ohne dass ein
- vertragliches oder gesetzliches Zurückbehaltungsrecht des Gastes besteht, so ist die ZLT berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und den Reisegast mit Rücktrittskosten gemäß Ziff. 4
- dieser Bedingungen zu belasten.
- 4. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung
- 4.1. Der Kunde kann bis Reisebeginn jederzeit von der Reise zurücktreten. Es wird empfohlen, den Rücktritt zur Vermeidung von Missverständnissen schriftlich zu erklären. Stichtag ist der Eingang der Rücktrittserklärung
- bei der ZLT.
- 4.2. In jedem Fall des Rücktrittes durch den Reiseteilnehmer stehen der ZLT Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und die Aufwendungen der ZLT wie folgt zu, wobei gewöhnlich ersparte Aufwendungen und
- die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung von Reiseleistungen berücksichtigt sind:
- a) bis zum 31. Tag vor Reisebeginn 10 % des Reisepreises
- b) vom 30. bis zum 21. Tag vor Reisebeginn 20 % des Reisepreises
- c) vom 20. bis zum 12. Tag vor Reisebeginn 40 % des Reisepreises
- d) vom 11. bis zum 03. Tag vor Reisebeginn 60%
- e) ab dem 3. Tag vor Reisebeginn und bei Nichtanreise 90 % des Reisepreises
- 4.3. Der Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung wird dringend empfohlen.
- 4.4. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, der ZLT nachzuweisen, dass ihr keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind, als die vorstehend festgelegten Pauschalen. In diesem Fall ist der Kunde nur zur
- Bezahlung der geringeren Kosten verpflichtet.
- 4.5. Der ZLT bleibt es vorbehalten, abweichend von den vorstehenden Pauschalen, im Einzelfall eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, wobei diese dem Kunden konkret zu beziffern und zu belegen ist.
- 4.6. Werden auf Wunsch des Kunden nach Vertragsschluss Änderungen hinsichtlich des Reisetermines, der Unterkunft, der Verpflegungsart oder sonstiger Leistungen (Umbuchungen) vorgenommen, so kann die ZLT,
- ohne dass ein Rechtsanspruch des Kunden auf die Vornahme der Umbuchung besteht und nur, soweit dies überhaupt möglich ist, bis zum 31. Tag vor Reisebeginn ein Umbuchungsentgelt von EUR 26,- erheben.
- Spätere Umbuchungen sind nur mit Rücktritt vom Reisevertrag und Neubuchung entsprechend den vorstehenden Rücktrittsbedingungen möglich. Dies gilt nicht für Umbuchungswünsche, die nur geringfügige Kosten
- verursachen.
- 4.7. Für Rücktritt und Umbuchung gilt, dass bei gebuchten Eintrittskarten Kosten die durch die Rückgabe oder die Änderung entstehen neben dem Umbuchungsentgelt bzw. der Rücktritts Entschädigung gesondert zu
- bezahlen sind, soweit es der ZLT nicht gelingt, die Eintrittskarte anderweitig zu verwenden.
- 5. Obliegenheiten des Reisenden/Kunden, (Mängelanzeige, Kündigung, Ausschlussfrist)
- 5.1. Der Reisende ist verpflichtet, eventuell auftretende Mängel unverzüglich der ZLT anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann nicht, wenn die dem Reisenden obliegende
- Rüge unverschuldet unterbleibt. Eine Mängelanzeige gegenüber dem Leistungsträger, insbesondere dem Unterkunftsbetrieb ist nicht ausreichend.
- 5.2. Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt oder ist dem Reisenden die Durchführung der Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, der ZLT erkennbaren Grund nicht zuzumuten,
- so kann der Reisende den Reisevertrag nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 651e BGB) kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn die ZLT, bzw. ihre Beauftragten eine ihnen vom Reisenden bestimmte
- angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von der ZLT oder ihren Beauftragten verweigert wird oder wenn
- die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.
- 5.3. Der Reisende hat Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistungen ausschließlich nach Reiseende innerhalb eines Monates nach dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum gegenüber
- der ZLT unter der nachfolgend angegebenen Anschrift geltend zu machen. Eine fristwahrende Anmeldung kann nicht bei den Leistungsträgern, insbesondere nicht gegenüber dem Unterkunftsbetrieb erfolgen. Eine
- schriftliche Geltendmachung wird dringend empfohlen.
- 6. Haftung
- 6.1. Die vertragliche Haftung der ZLT, für Schäden, die nicht Körperschäden sind ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt
- oder die ZLT für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
- 6.2. Die ZLT haftet nicht für Angaben und Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen,
- a) die nicht vertraglich vereinbarte Hauptleistungen sind und nicht Bestandteil des Pauschalangebots der ZLT sind und für den Kunden erkennbar und in der Reiseausschreibung oder der Buchungsbestätigung als
- Fremdleistung bezeichnet sind, oder
- b) während des Aufenthalts als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Kur- und Wellnessleistungen, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Ausflüge usw.)
- 7. Rücktritt der ZLT
- 7.1. Die ZLT kann, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird, beim Nichterreichen einer ausgeschrieben oder behördlich festgelegten
- Mindestteilnehmerzahl, bis 3 Wochen vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten.
- 7.2. Die Mindestteilnehmerzahl ist in der Buchungsbestätigung anzugeben oder dort auf die entsprechenden Angaben in der Reiseausschreibung zu verweisen.
- 7.3. Die ZLT ist verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten.
- 7.4. Ergibt sich schon vor Ablauf der in Ziffer 7.1 bezeichneten Frist, dass die Reise nicht durchgeführt wird, so ist die ZLT verpflichtet, den Rücktritt unverzüglich zu erklären.
- 7.5. Im Falle des Rücktritts erhält der Kunde den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
- 8. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
- 8.1. Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen, nicht von der ZLT zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des
- Reisenden auf anteilige Rückerstattung.
- 8.2. Die ZLT wird sich jedoch, soweit es sich nicht um ganz geringfügige Beträge handelt, beim Leistungsträger um eine Rückerstattung bemühen und entsprechende Beträge an den Kunden zurückzahlen, sobald
- und soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich an die ZLT zurückerstattet worden sind.
- 9. Verjährung
- Ansprüche des Kunden, bzw. Reiseteilnehmers gegenüber der ZLT, gleich aus welchem Rechtsgrund - jedoch mit Ausnahme der Ansprüche des Kunden aus unerlaubter Handlung - verjähren nach einem Jahr ab dem
- vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum. Schweben zwischen dem Kunden und der ZLT Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung
- gehemmt bis der Reiseteilnehmer oder die ZLT die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die vorbezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
- 10. Rechtswahl und Gerichtsstand
- 10.1. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem ZLT findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
- 10.2. Der Kunde kann die ZLT nur an dessen Sitz verklagen.
- 10.3. Für Klagen der ZLT gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die
- Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz der ZLT
- vereinbart.
- 10.4. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,
- a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und der ZLT anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des
- Kunden ergibt oder
- b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder
- die entsprechenden deutschen Vorschriften.
- © Urheberrechtlich geschützt; RA Noll Stuttgart, 2004-2012
- Reiseveranstalter ist: Zeller Land Tourismus GmbH, Balduinstr. 44, 56856 Zell (Mosel), Telefon: 06542 - 96220, Telefax: 06542 - 962229, E-Mail:
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, Geschäftsführer: Michael von Aschwege
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